2X-AFR-D-C
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"Käufer" bezeichnet die Partei, die mit dem Verkäufer einen Vertrag über Produkte oder Dienstleistungen abschließt und auf dem Auftrag oder in der Kaufvereinbarung als Käufer genannt wird.
"Verkäufer" bezeichnet die Partei, die die betreffenden Produkte oder Dienstleistungen an den Käufer verkauft. "Produkte" bezeichnet Gegenstände, die Gegenstand von Kauf- und Dienstleistungsvereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer sind.
"Kaufvereinbarung" oder "Vereinbarung" bezeichnet die hier dargelegten Geschäftsbedingungen sowie den Verhaltenskodex für Lieferanten https://www.corporate.carrier.com/Images/Carrier-Supplier-Code-of-Conduct-07-2020-English_tcm558-81504.pdf, der hierin durch Bezugnahme aufgenommen wird,
sowie alle derzeit gültigen anwendbaren Kaufvereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer bzw. entsprechende Aufträge.
(a) Jeder Kauf von Produkten oder Dienstleistungen durch den Käufer vom Verkäufer unterliegt den vorliegenden Geschäftsbedingungen und jeder vollständig unterzeichneten Kaufvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Sofern vom Käufer nicht anders angegeben, werden alle anderen Geschäftsbedingungen, auf die sich der Verkäufer in seinem Angebot, seiner Auftragsbestätigung oder einem anderen Dokument bezieht, ausdrücklich ausgeschlossen und gelten nicht für Einkäufe des Käufers. Jede Abweichung von den vorliegenden Geschäftsbedingungen muss ausdrücklich schriftlich von Käufer und Verkäufer durch ihre autorisierten Vertreter vereinbart werden.
(b) Der Auftrag des Käufers stellt ein Kaufangebot des Verkäufers dar, das der Käufer vor der Annahme des Verkäufers jederzeit widerrufen kann. Mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an den Käufer bestätigt der Verkäufer, dass die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Einkäufe des Käufers gelten. Der Auftrag des Käufers stellt keine Annahme des Verkaufsangebots des Verkäufers durch den Käufer dar: Jedes Angebot, jeder Vorschlag und jede Bezugnahme im Auftrag auf ein solches Verkaufsangebot, Angebot oder einen solchen Vorschlag stellt in keiner Weise eine Änderung einer der Bedingungen des Auftrags dar.
(c) Die auf dem Auftrag des Käufers angegebene Auftragsnummer muss in jeglichem Schriftwechsel und in allen Dokumenten, einschließlich der Liefer- oder Versanddokumente des Verkäufers, angegeben werden, die bei der Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen beigefügt werden.
(d) Der Verkäufer muss den Eingang des Auftrags bestätigen und dem Käufer den Liefertermin innerhalb von drei (3) Werktagen nach Auftragseingang dem Käufer bestätigen.
(a) Sofern nicht anders schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, sind die Preise: (i) in EUR angegeben; (ii) für die Dauer der Kaufvereinbarung unveränderlich; und (iii) gelten ab Werk (Incoterms 2010). Zusatzkosten sind nur zulässig, wenn der Käufer die ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(b) Sofern auf dem Auftrag oder in der Kaufvereinbarung nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, sind Zahlungen neunzig (90) Tage netto ab dem Startdatum der Zahlung, wie unten definiert ("Fälligkeitsdatum"), fällig, zuzüglich der Anzahl der Tage zwischen dem Fälligkeitsdatum und gegebenenfalls dem nächsten planmäßigen normale Zahlungsdatum des Käufers, wie unten definiert. Wenn diese Zahlungsfrist oder eine andere von den Parteien vereinbarte Zahlungsfrist für rechtswidrig, ungültig oder nichtig erklärt wird, sind die Zahlungen sechzig (60) Tage netto ab dem Startdatum der Zahlung fällig.
"Startdatum der Zahlung": das spätere der auf dem Auftrag oder der Kaufvereinbarung angegebenen erforderlichen Daten, das Eingangsdatum der Waren und/oder Dienstleistungen im Eingangssystem des Käufers oder das Eingangsdatum der gültigen Originalrechnung an der vom Käufer angegebenen Adresse.
"Normales Zahlungsdatum": der planmäßige Werktag der Woche oder des Monats, an dem der Käufer gemäß diesem Paragraph regelmäßige Zahlungen leistet.
Sofern auf dem Auftrag oder in der Kaufvereinbarung nicht anders angegeben, ist der Käufer berechtigt, entweder direkt oder über einen verbundenen Dritten einen Preisnachlass bei vorzeitiger Zahlung in Höhe von 0,0333 % des Bruttorechnungspreises für jeden Tag vorzunehmen, die das tatsächliche Zahlungsdatum vor dem normalen Zahlungsdatum liegt. Beispielsweise würde ein Preisnachlass bei vorzeitiger Zahlung von 2,5 % einer Zahlung entsprechen, die 75 Tage vor dem normalen Zahlungsdatum erfolgt, und ein Preisnachlass bei vorzeitiger Zahlung von 0,333 % würde einer Zahlung entsprechen, die zehn (10) Tage vor dem normalen Zahlungsdatum erfolgt.
(c) Der Preis muss ohne Umsatzsteuer (USt.) angegeben werden, die gemäß den geltenden Vorschriften gesondert ausgewiesen werden muss.
(d) Unbeschadet anderer Bestimmungen kann der Käufer vom Preis alle Sozialversicherungsabgaben, -beiträge und -steuern abziehen, für die der Käufer gemäß dem Gesetz über Lohn- und Gehaltssteuern und Sozialversicherungsbeiträge ("Wet Ketenaansprakelijkheid") gesamtschuldnerisch haften kann. Eine Zahlung in dieser Angelegenheit entlastet den Käufer gegenüber dem Verkäufer vollständig.
(e) Der Käufer ist im Rahmen dieser Kaufvereinbarung berechtigt, jedweden vom Verkäufer dem Käufer (oder dessen verbundenen Unternehmen) geschuldeten Betrag jederzeit gegen sämtliche vom Käufer zu zahlenden Beträge aufzurechnen.
(f) Der Verkäufer gewährleistet, dass er zu den niedrigsten Preisen und zu den günstigsten Bedingungen (einschließlich Menge, Qualität und/oder Zahlungsbedingungen) verkauft, die er jedem Käufer für Produkte oder Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Qualität und in vergleichbaren Mengen wie in der Kaufvereinbarung vorgesehen anbietet. Wenn der Verkäufer während der Laufzeit der Kaufvereinbarung ein Angebot zum Verkauf solcher Produkte oder Dienstleistungen an Dritte zu einem niedrigeren Preis oder zu Bedingungen unterbreitet, die günstiger sind als die Preise oder Bedingungen im Rahmen der Kaufvereinbarung, gilt ein entsprechender Preisnachlass oder eine Änderung der Bedingungen für alle danach gekauften Produkte oder Dienstleistungen für die Restlaufzeit der Kaufvereinbarung.
(g) Wenn der Käufer im Rahmen der Kaufvereinbarung zur Abnahme einer bestimmte Mengen an Produkten oder Dienstleistungen vom Verkäufer verpflichtet ist und der Verkäufer die günstigen Bedingungen gemäß dieser Klausel nicht erfüllt, wird der Käufer von seinen Verpflichtungen in Bezug auf alle Produkt- oder Dienstleistungsmengen befreit, die von Dritten zu derartigen günstigen Bedingungen bezogen werden können. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Kaufvereinbarung: (1) ein Dritter ein Konkurrenzangebot zum Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen gemäß einer oder mehreren Bedingungen (einschließlich Preis, Menge, Qualität und/oder Zahlungsbedingungen) unterbreitet, das für den Käufer günstiger ist als die Bedingungen, die dann gemäß der Kaufvereinbarung gelten (die "günstigen Bedingungen"), wird der Verkäufer diese günstigen Bedingungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung des Käufers einhalten oder dem Käufer mitteilen, dass er diese nicht erfüllen wird. Das Versäumnis des Verkäufers, solche günstigen Bedingungen innerhalb der Frist von vierzehn (14) Tagen zu erfüllen, gilt als Entscheidung, diese günstigen Bedingungen nicht zu erfüllen, unabhängig davon, ob der Verkäufer den Käufer ausdrücklich darüber benachrichtigt; oder (2) der Käufer erwartet, dass er von einem Dritten ein Konkurrenzangebot zum Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zu günstigen Bedingungen über eine Internet-Handelsplattform (ein "Online-Angebot") erhält, und der Verkäufer eine schriftliche Einladung zur Teilnahme an der entsprechenden Online-Veranstaltung erhält, die mindestens sieben (7) Tage vorher zu einem Online-Angebot führen kann, wird der Verkäufer die günstigen Bedingungen des Online-Angebots während der Online-Veranstaltung erfüllen oder nicht erfüllen. Das Versäumnis des Verkäufers, diese günstigen Bedingungen während der Online-Veranstaltung zu erfüllen, gilt als Entscheidung, diese günstigen Bedingungen nicht zu erfüllen, unabhängig davon, ob der Verkäufer den Käufer ausdrücklich darüber informiert.
(h) Wenn der Käufer gemäß der Kaufvereinbarung zur Abnahme einer bestimmten Prozentsatz der geforderten Produkt vom Verkäufer verpflichtet ist, gelten angemessene Produktmengen, die von einem Drittanbieter zum Zweck der Qualifizierung solcher Produkte erworben wurden, als von den Anforderungen des Käufers ausgenommen und können vom Käufer für die kommerzielle Produktion und den Verkauf verwendet werden.
(a) Die vom Käufer gewünschten Liefertermine sind verbindlich und die Zeit ist in Bezug auf die Lieferung von entscheidender Bedeutung. Der Verkäufer muss den Käufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn der Verkäufer Schwierigkeiten in Bezug auf die Einhaltung eines gewünschten Liefertermins erwartet, und der Verkäufer unternimmt alle wirtschaftlich angemessenen Maßnahmen, um den gewünschten Liefertermin einzuhalten. Der Käufer ist nicht verpflichtet, Lieferungen anzunehmen, bei denen der gewünschten Liefertermin nicht eingehalten wird. Wenn der Verkäufer einen gewünschten Liefertermin nicht einhält, gerät der Verkäufer ohne weitere Benachrichtigung in Verzug und der Käufer kann Ersatzprodukte oder -dienstleistungen beschaffen. Der Verkäufer trägt sämtliche Kosten, die dem Käufer durch verfrühte oder verspätete Lieferungen entstehen.
(b) Sofern auf dem Auftrag oder der Kaufvereinbarung nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, erfolgt der Übergang von Eigentum und Verlustrisiko bei Lieferung gemäß den geltenden Incoterms.
(c) Der Verkäufer muss Produkte auf eigene Kosten sichere und geeignet verpacken. Verpackung, Schutz, Etikettierung und Kennzeichnung erfolgen in Übereinstimmung mit der Spezifikationszeichnung oder wie in der Kaufvereinbarung angegeben oder, sofern nichts anderes angegeben ist, nach branchenüblicher Praxis im Einklang mit geltendem Recht. Auf der Verpackung sind das Brutto- und Nettogewicht, die Versandanschrift, die Verpackungsart und bei übergroßen Sendungen die Anschlagpunkte und die Stapelfähigkeit zu vermerken. Jede vom Verkäufer zusammengestellte Sendung muss eine Packliste enthalten, die gegebenenfalls die Auftragsnummer, die Produkt-Identifikationsnummer und Teilenummer des Käufers, die versendete Menge, das Versanddatum, das Ursprungsland, das Brutto- und Nettogewicht des Produkts, die Produktabmessungen und die Zusammensetzung pro Karton oder einer anderen Verpackungseinheit, die Menge der Kartons oder anderer Verpackungseinheiten und Fehlmengen in Bezug auf die auf dem Auftrag oder in der Kaufvereinbarung angegebenen Mengen sowie andere Informationen umfasst, die der Käufer vernünftigerweise anfordern kann oder die nach geltendem Recht erforderlich sind.
Der folgende Text und QR-Code müssen im Handbuch und auf der Verpackung/auf dem Karton enthalten sein:
Produktwarnungen und Haftungsausschlüsse
Informationen zu Gewährleistungsausschlüssen und Informationen zur Produktsicherheit finden Sie unter https://de.firesecurityproducts.com/de/policy/product-warning
(a) Der Käufer (oder seine Vertreter) darf alle Produkte und Dienstleistungen sowie alle Materialien, Ausrüstungen und Einrichtungen, die der Verkäufer bei der Herstellung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen für den Käufer verwendet, inspizieren und testen, dazu gehört auch ein angemessener Zugang zu den Standorten, an denen im Rahmen der Kaufvereinbarung Arbeiten durchgeführt werden, um die Arbeitsqualität, die Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Käufers und die Übereinstimmung mit den Zusicherungen, Gewährleistungen, Zertifizierungen und Vereinbarungen des Verkäufers im Rahmen der Kaufvereinbarung zu beurteilen. Der Verkäufer unterhält ein für den Käufer akzeptables Inspektions- und Testsystem und bewahrt Aufzeichnungen über alle Inspektions- und Testdaten und, in Bezug auf Produkte, Muster jeder versendeten Charge für zwei (2) Jahre ab Lieferung auf. Sofern vom Käufer nicht anders schriftlich vereinbart, stellt der Verkäufer dem Käufer für jede versendete Produktcharge ein Analysezertifikat über die vom Käufer genehmigten Spezifikationen zu.
(b) Wenn sich herausstellt, dass eines der in Auftrag gegebenen Produkte oder eine der entsprechenden Dienstleistungen zu irgendeinem Zeitpunkt fehlerhaft ist oder anderweitig nicht den Anforderungen der Kaufvereinbarung entspricht, darunter alle Zeichnungen und Spezifikationen, kann der Käufer nach eigenem Ermessen und zusätzlich zu allen anderen vorliegenden Rechten und Rechtsmitteln:
(i) für das betreffende Produkt oder die betreffenden Dienstleistungen: von der entsprechenden Kaufvereinbarung zurücktreten und folglich solche Produkte auf Risiko und Kosten des Verkäufers zurückweisen und zurücksenden; und/oder
(ii) vom Verkäufer verlangen, nicht konforme Produkte zu entfernen und durch Produkte zu ersetzen, die der Kaufvereinbarung entsprechen; und/oder
(iii) nach Mitteilung an den Verkäufer die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um alle Mängel zu beheben und/oder die Produkte oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Kaufvereinbarung zu bringen; und/oder
(iv) die Dienstleistungen ablehnen und vom Verkäufer verlangen, auf eigene Kosten jeden mangelhaften Teil der erbrachten Dienstleistungen erneut zu erbringen.
Wenn sich der Käufer für die vorstehende Option (ii) entscheidet und der Verkäufer die Inspektion, Entfernung sowie den Austausch nicht unverzüglich vornimmt, kann der Käufer die Produkte nach eigenem Ermessen inspizieren und einordnen und der Verkäufer trägt die Kosten dafür.
(a) Der Verkäufer gewährleistet, dass alle Produkte und Dienstleistungen:
(i) frei von Ansprüchen Dritter sind und der Verkäufer dem Käufer das unbelastete Eigentum daran überträgt;
(ii) in strikter Übereinstimmung mit den vom Käufer genehmigten Spezifikationen, Mustern, Zeichnungen oder anderen Beschreibungen und mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften sind;
(iii) von handelsüblicher Qualität und frei von Konstruktions-, Verarbeitungs- und Materialfehlern sind; und
(iv) in dem Umfang, in dem sich der Käufer auf Produkt- oder Dienstleistungsspezifikationen des Verkäufers angewiesen ist, für den beabsichtigten Zweck geeignet sind.
Der Verkäufer gewährleistet ferner, dass jegliche bereitgestellte Software, Firmware bzw. Computer- oder elektronische Ausrüstung:
(v) frei von Computerviren, Logikbomben, Codes oder Befehlen sind, die verwendet werden können, um auf Computer, zugehörige Geräte, Computerprogramme, Datendateien oder andere elektronisch gespeicherte Informationen, die vom Käufer betrieben oder gewartet werden, zuzugreifen, sie zu ändern, zu löschen, zu beschädigen oder zu deaktivieren; und
(vi) durch Datumsänderungen nicht in Leistung oder Funktionalität beeinträchtigt werden. Der Verkäufer gewährleistet ferner, dass alle Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den höchsten Ansprüchen an Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit von Personen fachgerecht erbracht werden, die mit der Erbringung ähnlicher Dienstleistungen vertraut sind.
(b) Die oben genannten Gewährleistungen (mit Ausnahme von Rechtsmängelhaftung und Ansprüchen Dritter und sofern von beiden Parteien nicht anders schriftlich vereinbart) gelten für einen Mindestzeitraum von dreißig (30) Monaten ab Herstellungsdatum und für Überwachungsprodukte für einen Zeitraum von mindestens zweiundvierzig (42) Monaten ab Herstellungsdatum.
(c) Werden bei einem der Produkte oder einer der Dienstleistungen die oben aufgeführten Gewährleistungen nicht eingehalten, wird der Verkäufer im Ermessen des Käufers:
(i) den Kaufpreis der fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen und sämtliche damit verbundenen Kosten, die dem Käufer entstanden sind, erstatten; oder
(ii) in Bezug auf Produkte die fehlerhaften Produkte ersetzen oder reparieren; oder
(iii) in Bezug auf Dienstleistungen alle zur Behebung einer solchen Nichtkonformität erforderlichen Dienstleistungen erneut erbringen.
Sämtliche Ersatzprodukte oder -dienstleistungen unterliegen ebenfalls den oben genannten Gewährleistungen und Gewährleistungsfristen. Die Gewährleistungsfrist für reparierte Produkte verlängert sich um die Dauer bis zum Abschluss der Reparatur. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der Benachrichtigung Produkte ersetzt oder repariert oder Dienstleistungen erneut leistet, kann der Käufer dies auf Kosten des Verkäufers tun.
Der Käufer ist berechtigt, jederzeit innerhalb des allgemeinen Umfangs der Kaufvereinbarung Änderungen an einem oder mehreren der folgenden Punkte vorzunehmen: (a) Zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen, wenn die Produkte speziell für den Käufer hergestellt werden; (b) Versand- oder Verpackungsmethode; (c) Lieferort und -zeitpunkt; (d) Betrag der möblierten Immobilie des Käufers; (e) Qualität; (f) Menge oder (g) Umfang oder Termin der Dienstleistungen. Sollten Änderungen zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten oder der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Zeit oder Arbeit gemäß der Kaufvereinbarung führen, erfolgt schriftlich eine angemessene Verrechnung des Preises oder eine Anpassung des Liefertermins oder beides. Jedwede Ausgleichsansprüche des Verkäufers gemäß dieser Klausel gelten als verwirkt, wenn sie nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt der Änderungs- oder Aussetzungsmitteilung beim Verkäufer geltend gemacht werden; die Ansprüche dürfen nur angemessene und direkte Kosten beinhalten, die als direkte Folge der Änderung entstanden sind. Jede Änderung der Kaufvereinbarung muss durch eine unterzeichnete Ergänzung erfolgen.
Der Verkäufer sichert zu, gewährleistet, bescheinigt und verpflichtet sich, dass:
(a) der Verkäufer bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Kaufvereinbarung alle anwendbaren nationalen, EU-, Bundesstaats-/Provinz- und lokalen Gesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen einhalten wird, einschließlich der Gesetze und Vorschriften zu Umwelt, Gesundheit und Sicherheit sowie gleichen Beschäftigungschancen und dem Schutz personenbezogener Daten;
(b) der Verkäufer geeignete Maßnahmen ergreift, um für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen und bei all seinen Aktivitäten den Schutz der unmittelbaren Umwelt zu beachten;
(c) die verkauften Produkte in Übereinstimmung mit geltenden Arbeitsnormen hergestellt wurden oder werden;
(d) alle chemischen Wirkstoffe, aus denen die Produkte bestehen oder die in den Produkten enthalten sind, sich auf der Liste chemischer Wirkstoffe befindet, die im EINECS (Altstoffverzeichnis der EU) oder ELINCS (European List of Notified Chemical Substances) oder ähnlichen Listen in anderen Gerichtsständen zusammengestellt und veröffentlicht werden, in die die Produkte voraussichtlich versandt werden;
(e) Produkte weltweit exportiert werden können, einschließlich in Länder, die die Einfuhr von Produkten verbieten, die mit Kinderarbeit oder mit Zwangsarbeit, Lohnsklaverei oder Sträflingsarbeit hergestellt wurden. Keine der gelieferten Produkte wurden oder werden unter Einsatz von Zwangsarbeit, Lohnsklaverei oder Sträflingsarbeit hergestellt und es wurde und wird bei der Herstellung nicht gegen das Gesetz zum Mindestarbeitsalter im Herstellungsland oder in einem Gerichtsstand, in dem Dienstleistungen erbracht werden, oder gegen Mindestlohn-, Arbeitszeit- oder Überstundengesetze im Herstellungsland oder in einem Land, in dem Dienstleistungen erbracht werden, verstoßen;
(f) sofern der Käufer nicht ausdrücklich schriftlich zu etwas anderem in einem Zusatz zustimmt, keine Produkte (i) Arsen, Asbest, Benzol, polychlorierte Biphenyle (PCBs), Tetrachlorkohlenstoff, Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB), polybromierte Diphenylether (PBDE) enthalten; und/oder (ii) andere chemische und/oder gefährliche Wirkstoffe enthalten, deren Verwendung in anderen Gerichtsständen, in die das Produkt versendet wird, eingeschränkt ist (einschließlich in der jeweils gültigen Fassung: EU-Richtlinie 2011/65/EU (8. Juni 2011) (RoHS-Richtlinie) oder das Montrealer Protokoll über ozonabbauende Stoffe) oder EG 1907/2006 (REACH-Verordnung));
(g) sofern ein Produkt Gefahrstoffe enthält, der Verkäufer alle relevanten Informationen gemäß den geltenden Anforderungen in anderen Gerichtsständen zur Verfügung stellt, in die der Käufer nach Mitteilung an den Verkäufer die Produkte wahrscheinlich versenden wird;
(h) sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes in einem Zusatz aufführt, keines der Produkte als "Elektro- oder Elektronikgerät" im Sinne der EU-Richtlinie 2002/96/EG (27. Januar 2003) (WEEE-Richtlinie) in der jeweils gültigen Fassung gilt. Der Verkäufer stimmt zu: (i) solche so aufgeführten Produkte auf Anfrage des Käufers in Zukunft zurückzunehmen und gemäß den Anforderungen dieser EU-Richtlinie zu behandeln; und (ii) ab dem Datum der Kaufvereinbarung solche gebrauchten Produkte, die sich derzeit im Besitz des Käufers befinden, bis zur Anzahl der vom Käufer gekauften neuen Einheiten zurückzunehmen oder die Rücknahme mit einem Dritten in Übereinstimmung mit allen geltenden Anforderungen zu vereinbaren, ohne zusätzliche Kosten für den Käufer und ohne Zusatzzahlungen von Seiten des Käufers für die Zustimmung des Verkäufers zur Übernahme dieser Verantwortlichkeiten;
(i) der Verkäufer keine Zahlung von Geldern oder Wertgegenständen an eine natürliche oder juristische Person zum Zweck der rechtswidrigen oder unangemessenen Herbeiführung einer Entscheidung oder der Erlangung oder Beibehaltung von Geschäften oder Vorteilen im Zusammenhang mit dem Kauf zahlt, verspricht oder autorisiert;
(j) der Verkäufer ein wirksames Programm unterhält, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten aller Lieferanten, die zur Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen eingesetzt werden, die in die gelieferten Produkte oder Dienstleistungen integriert werden, den Anforderungen dieses Abschnitts entsprechen.
Auf Wunsch des Käufers stellt der Verkäufer dem Käufer von Zeit zu Zeit Bescheinigungen zur Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der oben aufgeführten, zur Verfügung oder aktualisiert die Zertifizierungen, Zusicherungen und Gewährleistungen in diesem Abschnitt, in jedem Fall in Form und Inhalt zufriedenstellend für den Käufer.
Der Verkäufer muss über eine unternehmensinterne Sicherheits- und Krisenmanagementrichtlinie verfügen und diese einhalten. Die Richtlinie muss proaktiv und auf Anfrage des Käufers im Vorgriff auf Sicherheits- und Krisenrisiken, die für die Tätigkeit des Verkäufers relevant sind, überarbeitet und gepflegt werden.
(a) Der Verkäufer behandelt alle vom Käufer bereitgestellten Informationen zu technischen Verfahren sowie gewerblichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Informationen und vom Käufer in Zusammenhang mit der Kaufvereinbarung oder dem Auftrag bereitgestellten Spezifikationen sowie anderen Daten vertraulich und darf solche Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder direkt noch indirekt weitergeben, exportieren oder verwenden, sei dies zugunsten des Verkäufers oder einer anderen Partei. Der Verkäufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nur Kopien von solchen vertraulichen Zeichnungen, Spezifikationen oder anderen Daten anfertigen oder Kopien davon zulassen wenn dies für die effiziente Erfüllung der Kaufvereinbarung oder des Auftrags erforderlich ist. Wenn eine Vervielfältigung mit vorheriger Zustimmung erfolgt, ist ein entsprechender Vermerk anzubringen. Nach Abschluss oder Beendigung der Kaufvereinbarung oder des Auftrags muss der Verkäufer unverzüglich alle Materialien und alle Kopien davon an den Käufer zurückgeben, mit Ausnahme einer Belegkopie, die solche Informationen enthält.
(b) Alle Kenntnisse oder Informationen, die der Verkäufer dem Käufer offengelegt hat oder später offenlegen wird und die sich in irgendeiner Weise auf die von der Kaufvereinbarung oder dem Auftrag abgedeckten Produkte oder Dienstleistungen beziehen, gelten nicht als vertraulich oder proprietär, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, und werden vom Käufer frei von jeglichen Einschränkungen (außer einem Anspruch wegen Patentverletzung) als Teil der Gegenleistung für die Kaufvereinbarung oder den Auftrag erworben. Der Verkäufer wird gegenüber dem Käufer keine Ansprüche (außer wegen Patentverletzung) in Bezug auf solche Informationen geltend machen.
(a) Sämtliche Werkzeuge, Ausrüstungen, Materialien, Zeichnungen, Computerprogramme oder andere dokumentierte Daten jeder Art, die dem Verkäufer vom Käufer zur Verfügung gestellt oder vom Käufer bezahlt wurden sowie alle Ersatzlieferungen und zugehörigen Materialien sind und bleiben das persönliche Eigentum des Käufers. Solches Eigentum und, wann immer möglich, jeder einzelne Artikel davon, muss vom Verkäufer deutlich als "Eigentum von CARRIER" gekennzeichnet oder anderweitig angemessen identifiziert und getrennt vom Eigentum des Verkäufers sicher aufbewahrt werden. Der Verkäufer darf das Eigentum des Käufers nicht durch anderes Eigentum ersetzen und das Eigentum des Käufers darf nur zur Erfüllung von Aufträgen des Käufers verwendet werden. Das Eigentum des Käufers wird, während es sich unter Verwahrung oder Kontrolle des Verkäufers befindet, auf Risiko des Verkäufers aufbewahrt. Das Eigentum des Käufers wird auf schriftliche Anfrage des Käufers entfernt, in diesem Fall bereitet der Verkäufer dieses Eigentum für den Versand vor und liefert es gemäß den Anweisungen des Käufers in demselben Zustand, in dem es ursprünglich vom Verkäufer in Empfang genommen wurde, ausgenommen angemessene Abnutzung und Verschleiß. Dies geschieht auf Kosten des Verkäufers.
(b) Sofern die Kaufvereinbarung die Entwicklung eines Artikels finanziert, einschließlich ohne Beschränkung der Zusammensetzung von Materie, Herstellung eines Artikels, Maschinen, Prozessen, Methoden, Softwareprogrammen oder Datenbanken, oder wenn diese Entwicklung eine Idee, Erfindung oder geschützte Arbeiten zur Folge hat, die möglicherweise Patent-, Urheber-, oder Markenschutzrechten oder dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen unterliegen, erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, sämtliche Rechte, Titel und Interessen an und für besagte Artikel, Ideen, Erfindungen oder geschützte Arbeiten an den Käufer abzutreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer über die Entwicklung solcher Artikel, Ideen, Erfindungen oder geschützten Arbeiten zu informieren und mit dem Käufer in jeder angemessenen Weise zusammenzuarbeiten und ihn zu unterstützen, um seine Rechte, Titel und Interessen zu vollenden, beispielsweise durch Ausführung oder Bereitstellung sämtlicher zusätzlicher Dokumente, die im angemessenen Umfang vom Käufer angefordert werden können, um selbige zu vollenden, einzutragen und/oder durchzusetzen, und der Käufer erstattet dem Verkäufer die angemessenen Kosten, die dem Verkäufer im Rahmen der Erbringung dieser Unterstützungsleistungen entstanden sind.
Der Verkäufer gewährleistet, dass der Verkauf oder die Nutzung der dem Käufer bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen weltweit keine Patente, Marken oder Urheberrechte verletzen oder zu deren Verletzung beitragen. Wenn festgestellt wird, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Teil davon eine Rechtsverletzung darstellt, wird der Verkäufer auf seine Kosten für den Käufer eine Lizenz zur Nutzung des Gegenstands oder der Dienstleistung beschaffen oder diese auf eine für den Käufer zufriedenstellende Weise ersetzen oder abändern, um die Verletzung zu vermeiden. Der Verkäufer darf keine seiner Patente oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte gegen den Käufer oder verbundene Unternehmen oder Kunden des Käufers weltweit im Zusammenhang mit der Verwendung von Produkten oder Dienstleistungen geltend machen, die dem Käufer bei der Herstellung, Verwendung, Vorbereitung, dem Verkauf oder der Lieferung oder anderen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, und zwar in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen des Käufers oder der verbundenen Unternehmen oder Kunden des Käufers.
(a) Der Verkäufer wird den Herstellungsprozess, die Rohstoffe oder die Anteile der Rohstoffe, die in den an den Käufer im Rahmen der Kaufvereinbarung gelieferten Produkten verwendet werden, nicht ändern, es sei denn, der Verkäufer benachrichtigt den Käufer schriftlich über die Änderung mindestens neunzig (90) Tage vor ihrer Umsetzung und der Käufer stimmt dieser Änderung schriftlich zu. Der Verkäufer haftet für alle Verluste und Schäden, die dem Käufer entstehen, wenn der Verkäufer die im vorherigen Satz genannten Anforderungen nicht erfüllt. Auf Anfrage des Käufers stellt der Verkäufer dem Käufer Produktmuster, die mit der vorgeschlagenen Änderung hergestellt wurden, zum Testen im Herstellungsprozess zur Verfügung.
(b) Der Verkäufer nimmt an Programmen teil, die vom Käufer in Bezug auf die Qualität bei der Herstellung und Lieferung von Produkten und Dienstleistungen durchgeführt werden.
(a) Sofern vom Käufer nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Käufer nicht an der Einfuhr von Produkten beteiligt. Alle Käufe im Rahmen der Kaufvereinbarung werden nach der Einfuhr abgeschlossen, die Preise sind inklusive aller Zölle und sonstigen Kosten für die Zollabfertigung zu verstehen und der Verkäufer wird nicht veranlassen oder zulassen, dass der Name des Käufers als "Importeur" auf einer Zollerklärung aufgeführt wird. In jedem Fall, in dem der Käufer zustimmt, als Importeur eingetragen zu werden, stellt der Verkäufer alle Informationen zur Verfügung, die für die zollrechtliche Einfuhr in alle Länder, in das die Produkte importiert werden sollen, erforderlich sind.
(b) Der Verkäufer stellt auf Anfrage des Käufers die Zolldokumente und sonstige Unterstützung zur Verfügung, damit der Käufer die Rückerstattung von Zöllen und Steuern auf Produkte oder Artikel geltend machen kann, die aus Produkten hergestellt wurden, die im Rahmen der Kaufvereinbarung bereitgestellt wurden. Der Verkäufer gewährleistet, dass kein Verkauf nach geltendem Recht Antidumping- oder Ausgleichszöllen zur Folge hat.
(c) Der Verkäufer gibt das Ursprungsland der Produkte korrekt und in Übereinstimmung mit den geltenden Handels- und Zollgesetzen auf dem Produkt und gegebenenfalls auf den Verpackungsetiketten, der Zollrechnung und anderen Dokumenten an. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, wird der Verkäufer langfristige Lieferantenerklärungen und Ursprungszeugnisse für solche Produkte im Sinne der Ursprungsregeln der NAFTA, des EWR und anderer anwendbarer Präferenzzollbestimmungen bereitstellen, diese jährlich erneuern und erweitern, falls dies für den Käufer erforderlich ist, um die Zollpräferenz im Rahmen aller anwendbaren Programme geltend zu machen.
(a) Der Verkäufer erhält von all seinen Vertragsnehmern Verzichtserklärungen und Freistellungen von allen Pfandrechten, die von ihnen möglicherweise an den im Rahmen der Kaufvereinbarung gelieferten Produkten oder den Räumlichkeiten des Käufers oder den daran vorgenommenen Verbesserungen auferlegt werden, und der Verkäufer wird den Käufer in Bezug darauf verteidigen, entschädigen und schadlos halten.
(b) Der Verkäufer hält sich strikt an alle Standortregeln und -vorschriften des Käufers, wenn er Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Käufers erbringt. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, eine Kopie der Standortregeln des Käufers anzufordern.
(c) Der Verkäufer verpflichtet sich, angemessene Haftpflichtversicherungen (einschließlich einer Arbeitgeberhaftpflicht-, einer umfassenden allgemeinen Haftpflicht-, einer Produkthaftpflicht- und einer Sachschadenversicherung) abzuschließen, die den Käufer im Falle einer aus dieser Kaufvereinbarung entstehenden Haftung angemessen schützen (mit einer Mindestdeckung wie nach geltendem Recht erforderlich) und auf unsere Anfrage wird der Verkäufer dem Käufer einen Nachweis über eine solche Versicherung vorlegen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer, seine Tochterunternehmen, verbundenen Unternehmen, Lizenznehmer und Rechtsnachfolger sowie ihre jeweiligen Führungskräfte, Geschäftsführer, Vertreter, Bevollmächtigten, Vertragsnehmer und Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie im Rahmen ihrer Beschäftigung oder anderweitig handeln (jeweils eine "freigestellte Partei"), zu schützen, zu verteidigen und schadlos zu halten in Bezug auf alle Ansprüchen, Forderungen, Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Urteilen, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Ausgaben, Pfandrechten oder Klagen (zusammen "Ansprüche"), die einer freigestellten Partei in irgendeiner Weise, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Verkäufer, dem Verstoß des Verkäufers gegen eine der in der Kaufvereinbarung enthaltenen Zusicherungen, Gewährleistungen, Zertifizierungen oder Vereinbarungen oder den gelieferten Produkten oder Dienstleistungen ergeben oder gegen sie geltend gemacht werden, einschließlich Ansprüche in Bezug auf Tod, Verletzung oder Sachschaden. Der Verkäufer verpflichtet sich, diese Klausel in alle ausgestellten Unterverträge aufzunehmen.
Der Käufer kann, mittels schriftlicher Mitteilung an den Verkäufer und Angabe des Umfangs der Kündigung und des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens, von der Kaufvereinbarung oder dem Kauf von bestellten Produktmengen oder Mengen von Dienstleistungen nach seiner Wahl zurücktreten, und der Käufer und der Verkäufer verpflichten sich, angemessene Abfindungszahlungen auszuhandeln, die den Kosten für die entstandenen Materialien und angefallenen Arbeiten für die bestellten Produkte oder Dienstleistungen vor dem Zeitpunkt der Kündigungsübermittlung des Käufers entsprechen (und nicht anderweitig gemindert werden), vorausgesetzt, der Verkäufer unternimmt alle vernünftigen Schritte, die zur Minderung solcher Kosten erforderlich sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rücktritt über die tatsächlich entstandenen Kosten für Material- und Arbeitsaufwand zu informieren.
Wenn:
(i) der Verkäufer es versäumt, einen Teil der Produkte oder Dienstleistungen auf Verlangen fertigzustellen oder zu liefern; oder
(ii) der Verkäufer anderweitig gegen eine wesentliche Bestimmung der Kaufvereinbarung oder des Verhaltenskodex für Lieferanten verstößt; oder
(iii) der Verkäufer ein Audit oder eine Untersuchung von CARRIER nicht besteht oder sich weigert, bei Audits oder Untersuchungen von CARRIER zu kooperieren; oder
(iv) der Verkäufer oder einer seiner Geschäftsführer, Führungskräfte oder Mitarbeiter daran gehindert werden, Dienstleistungen in dem Rechtsbezirk zu erbringen, in dem die Arbeiten erfolgen, oder eine Regierung, ein Beamter in Verbindung mit einer administrativen, öffentlichen, gerichtlichen oder politischen Entscheidung oder Anordnung (z. B. Ausschluss, Blacklisting, Länderbeschränkungen oder -sanktionen, Lizenzentzug oder -aussetzung); oder
(v) der Käufer feststellt, dass Zusicherungen, Gewährleistungen, Zertifizierungen oder Vereinbarungen des Verkäufers unzutreffend sind; oder
(vi) der Verkäufer seine reguläre Geschäftstätigkeit einstellt und beispielweise seinen fälligen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann oder wenn ein Verfahren nach den Konkurs- oder Insolvenzgesetzen vom oder gegen den Verkäufer eingeleitet wurde oder ein Konkursverwalter für den Verkäufer bestellt oder beantragt wurde oder eine Abtretung zugunsten von Gläubigern durch den Verkäufer erfolgt;
dann:
ist der Käufer berechtigt, sofort von der Kaufvereinbarung oder dem Kauf einer bestellten Menge von Produkten oder Dienstleistungen zurückzutreten. Im Fall von (i) bis (iv) ist der Käufer von seiner Verpflichtung entbunden, weitere Zahlungen an den Verkäufer zu leisten, und hat Anspruch auf Schadensersatz, der sich aus solchen Verstößen ergibt. Die Kündigung durch den Käufer erfolgt durch Zusendung einer entsprechenden Mitteilung mit Angabe des Umfangs und des Inkrafttretens der Kündigung. Nach Erhalt einer Kündigung muss der Verkäufer unverzüglich: (i) die Arbeit einstellen, wie in der Mitteilung angegeben; (ii) keine weiteren Unterverträge oder Aufträge für Materialien, Dienstleistungen oder Einrichtungen vergeben, außer wenn dies zur Erfüllung des nicht gekündigten Teils des Auftrags oder der Kaufvereinbarung erforderlich ist; und (iii) alle Unterverträge kündigen, soweit sie sich auf gekündigte Arbeiten beziehen. Nach der Kündigung übergibt der Verkäufer dem Käufer alle abgeschlossenen Arbeiten und laufenden Arbeiten, einschließlich aller Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen und anderer Dokumentationen und Materialien, die im Zusammenhang mit solchen Arbeiten erforderlich sind oder erstellt wurden.
(a) Das Versäumnis des Käufers, eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf derartige Bestimmungen oder das Recht des Käufers, jede einzelne dieser Bestimmungen danach durchzusetzen. Jede Überprüfung oder Genehmigung von Zeichnungen durch den Käufer dient der leichteren Orientierung und entbindet den Verkäufer nicht von seiner Verantwortung, alle Anforderungen des Auftrags oder der Kaufvereinbarung zu erfüllen. Kein Anspruch oder Recht, das sich aus einer Verletzung des Auftrags oder der Kaufvereinbarung ergibt, kann ganz oder teilweise durch einen Verzicht auf den Anspruch oder das Recht abgegolten werden, es sei denn, der Verzicht wird durch Gegenleistung gestützt und von der geschädigten Partei schriftlich unterzeichnet.
(b) Alle Rechte oder Rechtsmittel des Käufers, die in der Kaufvereinbarung oder im Auftrag festgelegt sind, sind nicht ausschließlich zu verstehen und der Käufer verfügt über alle Rechte und Rechtsmittel nach geltendem Recht.
(c) Der Verkäufer darf seine Verpflichtungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers abtreten oder weitervergeben, und wenn der Verkäufer dies versucht, wird die Abtretung oder der Untervertrag ungültig. Der Käufer kann seine Rechte nach eigenem Ermessen an seine verbundenen Unternehmen, Tochterunternehmen oder Drittkäufer abtreten.
(d) Der Verkäufer stellt Produkte und Dienstleistungen als unabhängiger Auftragnehmer und nicht als Vertreter oder Mitarbeiter des Käufers bereit.
(e) Der Käufer behält sich das Recht vor, seine Einkaufsbedingungen zu ändern. Geänderte Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, die dreißig (30) Tage nach der Mitteilung über geänderte Geschäftsbedingungen an den Verkäufer aufgegeben werden.
A. Der Verkäufer ist zu Folgendem verpflichtet:
(a) Er muss alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten.
(b) Er darf personenbezogene Daten des Käufers nur erfassen, darauf zugreifen, nutzen oder teilen und diese Daten nur dann an autorisierte Dritte weitergeben, wenn hierdurch Verpflichtungen erfüllt werden, die sich aus der Vereinbarung und/oder dem Auftrag ergeben, wenn dies mit den Anweisungen des Käufers übereinstimmt, oder wenn gesetzliche Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Der Verkäufer wird keine sekundäre oder anderweitige Nutzung (z. B. zum Zwecke des Data Mining) personenbezogener Daten des Käufers vornehmen, außer (i) wenn dies vom Käufer ausdrücklich schriftlich im Zusammenhang mit der Nutzung der Services durch den Käufer genehmigt wurde, oder (ii) wenn gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.
(c) Er darf keine personenbezogenen Daten des Käufers an Dritte weitergeben, übermitteln, offenlegen oder zugänglich machen, es sei denn, um Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung und/oder des Auftrags zu erbringen, oder um gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Wenn der Verkäufer personenbezogene Daten des Käufers an Dritte weitergibt, übermittelt, offenlegt oder Zugriff auf diese gewährt, gilt Folgendes:
(i) Der Verkäufer ist in der gleichen Weise und im gleichen Umfang verantwortlich für die Handlungen und Unterlassungen aller Vertragsnehmer oder anderer Dritter, die (im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze) personenbezogene Daten des Käufers im Namen des Lieferanten verarbeiten, wie er für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen in Bezug auf solche personenbezogenen Daten des Käufers verantwortlich ist.
(ii) Der Verkäufer muss sicherstellen, dass solche Dritte an eine schriftliche Vereinbarung gebunden sind, die die gleichen oder gleichwertige Verpflichtungen und Schutzmaßnahmen wie die in diesem Abschnitt aufgeführten enthält.
(iii) Er darf die Daten außerdem nur insoweit weitergeben, übermitteln, offenlegen oder Zugriff auf sie gewähren, wie ein solches Verhalten geltendem Recht entspricht.
(d) Er muss wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter des Verkäufers mit Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Käufers sicherzustellen. Er muss außerdem sicherstellen, dass ein solcher Zugriff anhand des Need-to-Know-Prinzips erfolgt.
(e) Er muss Informationen, Unterstützung und Zusammenarbeit bereitstellen, wenn dazu ein begründeter Bedarf des Käufers oder verbundener Unternehmen des Käufers besteht, etwa, um von Zeit zu Zeit die Einhaltung der Datenschutzgesetze durch den Verkäufer zu überprüfen.
(f) Der Verkäufer muss dem Käufer in wirtschaftlich zumutbarem Umfang bei Folgendem unterstützen: (i) Löschen personenbezogener Daten des Käufers auf Anfrage der natürlichen oder juristischen Person; (ii) Bereitstellen eines Datenschutzhinweises für Einzelpersonen; und (iii) Ermöglichen des Ausstiegs von Einzelpersonen;
(g) Er muss das Löschen personenbezogener Daten, die älter als ein Jahr sind, oder nach Ablauf einer von den Parteien schriftlich vereinbarten Frist durch den Käufer ermöglichen. Und
(h) er muss den Käufer umgehend schriftlich darauf hinweisen, wenn er von Folgendem Kenntnis erhält: (i) Beschwerden oder Anschuldigungen bezüglich eines Verstoßes gegen Datenschutzgesetze im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten des Käufers, (ii) Anfragen einzelner oder mehrerer Personen, auf die personenbezogenen Daten des Käufers zuzugreifen, diese zu korrigieren oder sie zu löschen, (iii) Untersuchungen oder Beschwerden einzelner oder mehrerer Personen in Bezug auf das Erfassen, Verarbeiten oder Übermitteln der personenbezogenen Daten des Käufers oder (iv) allen behördlichen Anfragen, Vorladungen, Durchsuchungsbefehlen oder anderen gesetzlichen, behördlichen, administrativen oder staatlichen Vorgängen, die die Suche nach personenbezogenen Daten des Käufers betreffen (zusammenfassend "Datenschutzangelegenheiten"). Wenn der Verkäufer von einer solchen Beschwerde, Anfrage, Anschuldigung oder Nachforschung erfährt, muss der Verkäufer den Käufer unterstützen und mit dem Käufer bei der Untersuchung der Angelegenheit kooperieren, einschließlich und ohne Einschränkung der Bereitstellung der relevanten Informationen für den Käufer, der Vorbereitung einer Antwort, der Umsetzung von Rechtsbehelfen und/oder der Mitwirkung bei der Durchführung und Verteidigung von Ansprüchen, Gerichts- oder Behördenverfahren. Der Käufer ist für die Kommunikation mit Einzelpersonen in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Käufers im Zusammenhang mit solchen Datenschutzangelegenheiten verantwortlich, es sei denn, der Käufer ermächtigt den Verkäufer, dies in seinem Namen zu tun. Der Verkäufer muss wirtschaftlich und rechtlich zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Art und den Umfang der erforderlichen Offenlegung personenbezogener Daten des Käufers auf das Mindestmaß zu beschränken, das erforderlich ist, um geltendem Recht zu entsprechen. Sofern dies nicht durch geltendes Recht verhindert wird, muss der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich über solche Datenschutzangelegenheiten informieren, sodass der Käufer die Gelegenheit hat, rechtliche, behördliche, administrative oder andere staatliche Vorgänge anzufechten.
B. Der Verkäufer muss den Käufer baldmöglichst und keinesfalls später als 48 Stunden nach deren Auftreten oder Bekanntwerden schriftlich auf jegliche tatsächlichen, vermuteten oder angedrohten Vorfälle im Zusammenhang mit versehentlicher oder rechtswidriger Zerstörung oder unbeabsichtigtem Verlust, Veränderung, nicht autorisiertem oder unbeabsichtigtem Offenlegen von bzw. Zugriff auf personenbezogene Daten des Käufers ("Sicherheitsverstoß") hinweisen. Anschließend muss er angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Sicherheitsverstoß einzudämmen oder zu beheben. Sofern dies nicht gesetzlichen Einschränkungen unterliegt, muss er dem Käufer Informationen zur Untersuchung und Behebung des Sicherheitsverstoßes bereitstellen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung und Genehmigung des Inhalts, der Medien und des Zeitpunkts durch den Käufer darf er keine Meldung, Ankündigung, Veröffentlichung oder anderweitige Verbreitung jeglicher Hinweise oder Informationen über einen Sicherheitsverstoß ("Meldung des Sicherheitsverstoßes") vornehmen, sofern er hierzu nicht gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss verpflichtet ist. Selbst wenn er gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss verpflichtet ist, muss er angemessene Anstrengungen unternehmen, um sich vor dem Einreichen einer Meldung des Sicherheitsverstoßes mit dem Käufer abzustimmen. Wenn der Sicherheitsverstoß Datenelemente umfasst, die zu Identitätsdiebstahl führen können, und in den Netzwerken oder Systemen des Verkäufers stattfindet oder vom Verkäufer verschuldet wurde, übernimmt der Verkäufer auf Anfrage des Käufers die Kosten für die Beseitigung der Mängel (einschließlich, falls angemessen und erforderlich, ein Call-Center). Er muss den betroffenen Personen für ein Jahr oder einen längeren Zeitraum Kreditüberwachung oder andere wirtschaftlich zumutbare Dienstleistungen zur Minderung der durch den Identitätsdiebstahl verursachten Schäden bereitstellen, entsprechend gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften.
C. Der Verkäufer muss die vorherige schriftliche Zustimmung aller natürlichen Personen einholen, von denen der Verkäufer personenbezogene Daten des Käufers erhebt, wenn dies aufgrund anwendbarer Datenschutzgesetze oder gemäß den Anweisungen des Käufers erforderlich ist. Für den Fall, dass der Verkäufer dem Käufer personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die durch Datenschutzgesetze geschützt sind, stellt der Verkäufer sicher, dass diese personenbezogenen Daten im Einklang mit geltendem Recht bereitgestellt werden, einschließlich, falls erforderlich, der Einholung der Einwilligung oder Benachrichtigung.
D. Alle vom Verkäufer erhaltenen personenbezogenen Daten des Käufers (nach Maßgabe des jeweiligen verbundenen Unternehmens des Käufers) müssen zurückgegeben oder zerstört werden, es sei denn: (i) solche personenbezogenen Daten des Käufers werden vom Verkäufer benötigt, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder gemäß geltendem Recht nachzukommen; oder (ii) die Rückgabe oder Vernichtung ist nach geltendem Recht untersagt. Ohne gegenteilige Anweisungen und soweit gesetzlich zulässig muss der Verkäufer alle personenbezogenen Daten des Käufers nach der Beendigung oder dem Abschluss des Auftrags und nach einer Frist von 30 Tagen, die es dem Käufer ermöglichen soll, die personenbezogenen Daten zurückzufordern, unverzüglich vernichten.
E. Wenn diese Kaufvereinbarung und/oder der Auftrag die Bereitstellung von Dienstleistungen beinhaltet, bei denen der Verkäufer (i) als Verantwortlicher handelt (wie in der EU-Richtlinie definiert) und (ii) personenbezogene Daten des Käufers aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (zusammengefasst "EWR/CH") an einen Empfänger außerhalb des EWR/CH übermittelt, dann stimmen der Käufer und der Verkäufer zu, dass die Bedingungen der Mustervertragsklauseln (auch als Standardvertragsklauseln bezeichnet), die von der Europäischen Kommission in der Entscheidung 2004/915/EG (im Folgenden als "Verantwortlichermusterklauseln" oder "Musterklauseln" bezeichnet) angenommen wurden, hierin durch Bezugnahme so enthalten sind, als wären sie dargelegt. Wenn diese Kaufvereinbarung und/oder der Auftrag die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten des Käufers aus einem Land des EWR/CH an einen Empfänger außerhalb des EWR/CH beinhaltet, der Verkäufer jedoch nicht als Verantwortlicher handelt, stimmen der Käufer und der Verkäufer zu, dass die Bedingungen der Mustervertragsklauseln (auch als Standardvertragsklauseln bezeichnet), die von der Europäischen Kommission in der Entscheidung 2010/87/EU (im Folgenden als "Auftragsverarbeitermusterklauseln" oder "Musterklauseln" bezeichnet) angenommen wurden, hierin durch Bezugnahme so enthalten sind, als wären sie dargelegt. Ungeachtet des Vorstehenden stimmen Käufer und Verkäufer Folgendem zu:
(a) Die Musterklauseln können als eigenständiges Dokument mit den Unterschriften zu dieser Vereinbarung und/oder Bestellung neu formatiert werden, oder die Parteien führen die Musterklauseln als separates eigenständiges Dokument aus. Die eigenständigen Musterklauseln können bei Aufsichtsbehörden eingereicht und/oder für andere gesetzlich zulässige Zwecke verwendet werden und haben dieselbe Auswirkung, als ob sie direkt unterzeichnet wären.
(b) Wenn eine der Parteien versucht, die Musterklauseln bei einer Regulierungsbehörde zu registrieren, und die Regulierungsbehörde die Registrierung ablehnt, arbeiten die Parteien zusammen, um die Exponate der Musterklauseln den Anforderungen der Regulierungsbehörde entsprechend anzupassen.
(c) Wenn eine der Bedingungen der Musterklauseln mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und/oder Bestellung kollidiert, haben die Musterklauseln Vorrang.
(d) Wenn der Verkäufer Vertragsnehmer beschäftigt, die auf von den Musterklauseln abgedeckte personenbezogene Informationen des Käufers zugreifen, muss der Verkäufer sicherstellen, dass Übermittlungen an den Vertragsnehmer in Übereinstimmung mit den Musterklauseln erfolgen.